Blogger Gewerbe: Brauch ich eine Gewerbeanmeldung für meinen Blog?

Als Blogger stellt man sich immer wieder die Frage: Muss ich eine Gewerbeanmeldung für meinen Blog vornehmen? Diese Frage hat mich so sehr bewegt, dass ich einen kleinen Artikel darüber schreiben möchte.

Fangen wir mal an das ganze chronologisch anzugehen. Du hast einen Blog mit einem sehr interessanten Thema und du hast die Seite so weit vorangebracht, dass du nur noch Content (Artikel) hinzufügen musst. Und du nutzt deine freien Flächen mit Werbung. Der Anfang wurde also getan mit dem Aufbau deines kleinen Online Businesses.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Trotzdem sind immer noch Zweifel angebracht, ob man ein Gewerbe anmelden soll oder nicht. Dies zeigt, dass es ein sehr komplexes Thema ist.

In §15 EStG steht: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Im Endeffekt bedeutet das für dich, dass du bei dem Einsatz von Werbung jeglicher Art, wie AdSense, Direktverkauf, usw. eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen hast und du deshalb auch ein Gewerbe anmelden musst.

Für dich heißt das ganz konkret wenn du mit deinem Blog vorhast Geld zu verdienen musst ein Gewerbe anmelden.

Das alles klingt jetzt erst einmal sehr bürokratisch. Für die Blogerstellung, das notwendige Design und die Inhaltserstellung musst du noch kein Gewerbe anmelden. Erst ab dem Zeitpunkt, wo du mit deinem Blog Geld verdienen willst und auf deinem Blog Werbeeinblendungen zu sehen sind.

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Wie mein Blogger Gewerbe anmelden

Keine Angst, der ganze Prozess ist viel einfacher als du dir vielleicht denkst. Alles was du machen musst, ist zum Bürgerbüro bzw. Gewerbeamt in deinem Stadtteil bzw. Ort zugehen. Nimm dabei unbedingt deinen Personalausweis mit. Außerdem kostet die Anmeldung zwischen 20 und 30 €.

Jetzt musst du nur noch eine passende Tätigkeitsbeschreibung angeben. Aber keine Sorge dabei helfen dir die Damen und Herren vom Gewerbeamt. Meine Erfahrung zeigt, dass eine Tätigkeitsbeschreibung wie Internetdienstleistungen oder Online Marketing am Besten funktioniert.

Vor allem deswegen, wenn du noch ein paar weitere Blogs/Websites erstellen möchtest und dort Dienstleistungen anbietest die so nicht in deiner Gewerbeanmeldung aufgeführt sind, so dass du dann nochmal eine Gewerbe anmelden müsstest. Dies bleibt dir mit oben genannten Tätigkeitsbeschreibungen erspart.

Die Dauer des ganzen Vorgangs dauert keine 30 Minuten. Es kann auch schneller gehen, aber das hängt alles vom Bearbeiter ab, der deinen Antrag bearbeitet.

Jetzt kommt das Finanzamt

Nach etwa 3 Wochen bekommst du dann Post vom Finanzamt und von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen Fragebogen sollst du ausfüllen und zurück an das Finanzamt schicken.

In diesem Fragebogen geht es vor allem um persönlichen Angaben, aber auch um die zu erwartenden Umsatzzahlen von dir. Ein Tipp von mir: Lieber die Erwartungen etwas runterschrauben, so dass du einen etwas niedrigeren Gewinn angibst. Der Nachteil einer zu hoch angegebenen Gewinnerwartung ist, dass du Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten musst.

Außerdem musst du angeben, ob du dein Gewerbe als Kleinunternehmen führen möchtest. Dies hat den Vorteil, dass du auf Rechnungen keine MwSt angeben musst. Die Kleinunternehmerregelung ist bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € möglich. Eine Umstellung ist später immer noch möglich.

Als Gewerbetreibender ist es eigentlich Pflicht, Beiträge bei der IHK zu zahlen. Unter gewissen Umständen kann man diese auch aussetzen. Darunter zählt z. B. dass der Gewinn in den ersten beiden Jahren unter 25.000 € liegen muss.

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